Die Unterhaltszahlung
Der große Tag steht in wenigen Wochen bevor, als Brautpaar muss man von den Anzug und dem Hochzeitskleid über den Fotografen bis zum Catering an so vieles denken. Völlig unberücksichtigt bleibt da oft die rechtliche Seite einer Ehe. Erst später, wenn schon die erste Unterhaltszahlung geleistet werden muss und es zu spät ist, bereut man die eigene Blauäugigkeit und das blinde Vertrauen in die Liebe. Gerade für Partner, die größere Geldsummen, Geldanlagen oder sogar Firmenbesitz mit in die Ehe bringen, ist jedoch ein Ehevertrag äußerst sinnvoll.
Unterhaltszahlungen sind nicht immer fair
Ein Ehevertrag regelt Streitfälle wie Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhaltszahlung im Falle einer Scheidung. Diese Bereiche sollten schon im Voraus festgelegt werden, da Sie ohne einen Ehevertrag mit negativen Auswirkungen rechnen müssen. Legen Sie beispielsweise nicht vor der Scheidung fest, welchen Güterstand Sie wünschen, wird nach deutschem Recht automatisch von einer Zugewinngemeinschaft ausgegangen. Das bedeutet letztendlich für Sie, dass Ihr Partner die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens erhält. Selbst wenn Sie Ihre eigene Firma geführt haben, dort täglich bis zu 16 Stunden geschuftet haben und Ihr Partner nicht mitgearbeitet hat- 50% gehen an Ihren Partner. Eine Ausbezahlung kann oft auch das Aus für ein Unternehmen bedeuten, da man als Unternehmer Teile der eigenen Firma verkaufen muss. Oft müssen Unterhaltszahlungen heutzutage- trotz neuer Rechtslage -von Männern an Ex-Frauen geleistet werden, auch wenn diese für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen könnten.
Erst ein Ehevertrag, der rechtlich sauber und rechtssicher sein muss, kann aus diesem Dilemma helfen. Natürlich sollen Sie sich auch weiterhin auf Ihre Hochzeit freuen könne und Ihren Partner ohne Hintergedanken zum Altar führen, aber eine rechtliche und das Vermögen beider betreffende Vereinbarung hilft, alle Unwägbarkeiten auszuschließen. Versierte Anwälte beraten Sie und Ihren Partner kompetent und sensibel, damit der Ehevertrag Ihren schönsten Tag nicht im Wege steht, sondern ihn stattdessen abrundet.