Die Scheidungskosten

Die Scheidungskosten

Alles hat ein Ende- auch so manche Ehe. Jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden, so dass man - so verliebt und überzeugt man bei der Eheschließung auch sein mag - das Ende in Form einer Scheidung bedenken sollte. Ist es dann doch so weit gekommen, zeigen sich vielen die Konsequenzen einer Scheidung erst bei Kontaktaufnahme mit dem gegnerischen Anwalt. Neben den Scheidungskosten, die je nach Einkommen der Ehepartner variieren, kommen oft auch noch jahrelang andauernde Kosten für Ausgleichszahlungen und Unterhalt zusammen. Wurde vor der Eheschließung kein Ehevertrag geschlossen, können nachträgliche Zahlungen äußerst ärgerlich oder sogar existenzbedrohend sein und Ihre Firma ruinieren.

Kein Ehevertrag bedeutet Zugewinnausgleich

Wird kein Ehevertrag geschlossen, treten beide Partner automatisch bei Eheschließung in den gesetzlichen Güterstand, nämlich Zugewinngemeinschaft, ein, d.h. in der Ehe erworbener Zugewinn wird zur Hälfte geteilt. Besitzt z.B. der Ehemann ein eigenes Unternehmen oder Geldanlagen, muss dieser nach der Scheidung bis zur Hälfte des Wertes an seine Frau ausbezahlen. Prominente Fälle zeigen, dass eine Ausbezahlung eine Zerschlagung der eigenen Firma bedeuten kann und danach die Insolvenz droht. Das Problem der Zugewinngemeinschaft ist ein antiquiertes  Modell, das noch immer nach  der geltenden Rechtslage Vorrang hat; jedoch bei modernen Ehen, in denen z.B.  auch die Ehefrau selbstständig Vermögen erzielt oder hat, nur noch bedingt erforderlich ist. Aus diesem Grund sollte man schon vor der Ehe den Güterstand bedenken und darüber schriftliche Vereinbarungen treffen.

Ein anderer wichtiger Punkt sind Alimente. Im Vergleich zu langjährigen Unterhaltszahlungen scheinen die Scheidungskosten geringfügig. Auch wenn deutsche Grundsatzentscheidungen vor Gericht inzwischen die Rechte des Brotverdieners bezüglich des Unterhalts stärken, urteilen viele Richter noch immer aufgrund des Schutzes des bisherigen Besitzstandes zugunsten des erwerbslosen Ex-Partners, und zwar bis zu sieben Jahre nach der Scheidung. Auch hier können durch ehevertragliche Vereinbarungen  überhöhte und zu lange Unterhalszahlungen nach der Scheidung vermieden werden.

Wie man sieht kann man durch einen Ehevertrag die Scheidungskosten auf ein Minimum reduzieren. Eine kompetente Beratung ist jedoch für einen juristisch einwandfreien Ehevertrag unabdingbar. Wollen Sie also auf Nummer Sicher gehen, kontaktieren Sie einen Spezialisten für Eherecht.