Die Scheidung
Wer sich zur Heirat entschließt, denkt nicht an die Scheidung. Dennoch sprechen Statistiken mit erhöhter Wahrscheinlichkeit dafür, später mit den Problemen einer Vermögensauseinandersetzung konfrontiert zu werden.
Es gibt viele Gründe, die zum Scheitern einer Ehe führen können. Gefühle erweisen sich manchmal als nicht haltbar. Enttäuschungen können eine Entfremdung zwischen Ehepartnern einleiten, die im Ergebnis dazu führt, dass der Partner nicht an der Ehe festhalten will. Durch eine Ehescheidung werden die wirtschaftlichen Interessen des vermögenderen Partners in vielen Fällen erheblich gefährdet.
Kluge Vorsorge verhindert Streit
Wesentliche Streitpunkte bei einer Scheidung betreffen gemeinsame Kinder und das Vermögen, das während der Ehe gewachsen ist. Die Ansatzpunkte möglicher Auseinandersetzungen sind vorher schon erkennbar. Obwohl es Überwindung kostet, sollten Sie trotzdem darüber nachdenken, derartige Themen schon anzusprechen, solange die gegenseitige Zuneigung und das gegenseitige Vertrauen noch das Gefühl geben, alle Hindernisse überwinden zu können.
Ist das Zerwürfnis absehbar, werden Gespräche schwierig.
Den Abschluss eines Ehevertrages sollten Sie nicht als Zeichen für mangelndes Vertrauen ansehen, sondern als Absicherung, die Ihnen unangenehme Auseinandersetzungen ersparen wird. Fragen der gegenseitigen Unterhaltspflicht und der sinnvollen Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen lassen sich am besten in entspannter, sachlicher Atmosphäre besprechen. Ist der Ehevertrag aufgesetzt, müssen solche Fragen nicht mehr zum Thema werden.
Rechtssichere Regelungsmöglichkeiten
Ein Rechtsanwalt, der nicht nur Erfahrung in der Bearbeitung familienrechtlicher Angelegenheiten mitbringt, sondern auch besondere Qualitäten bei der Erarbeitung von vertraglichen Lösungen aufweist, wird Ihnen bei der Formulierung der passenden Vertragsklauseln behilflich sein. Er kennt sich auch mit den geltenden Formvorschriften und mit den Anforderungen aus, die die Rechtsprechung im Streitfall an Klauseln in Eheverträgen stellt.