Der Trennungsunterhalt
Was mit einer Unterhaltung begann, kann mit dem zermürbenden Unterhalt einer ansonsten gefühlsmäßig längst abgeschlossenen Trennung und gegenseitiger Verachtung enden. Trennungsunterhalt statt Zugewinn auf beiden Seiten kann die guten Zeiten vergessen machen. Dem zuvor zu kommen ist nur möglich, indem ein für beide Seiten gerechter Ehevertrag vor der Eheschließung ausgehandelt wird.
Zwischen Spannung und Routine - unberechenbare Gratwanderungen
Die aufregende Grundspannung einer neuen Beziehung wird durch die erfrischende Andersartigkeit des Partners erzeugt. Diese herausfordernden neuen Seiten und Sichtweisen stehen im Alltag plötzlich in einem anderen Licht. Allmählich verblasst die rosarote Gefühlsbrille und neue Aufgaben - Wohnungseinrichtung, Nachwuchs, gleichberechtigte Karrieregestaltung - können zur Zerreißprobe werden. Positive Seiten des Gegenübers scheinen plötzlich selbstverständlich, oberflächlich oder schlicht nicht alltagstauglich.
Trennungsunterhalt - der Vertrag ist das Zünglein an der Waage!
Bereits wenn Eheleute getrennt leben, wird rechtlich gesehen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ausgelöst, der nur ‚wegen grober Unbilligkeit’, also z. B. bei bewiesener Verletzung ehelicher Pflichten eingeschränkt werden kann. Per Ehevertrag lassen sich allerdings individuell abgestimmte Lösungen vereinbaren. Der Gesetzgeber hat hier einen Ermessensspielraum geschaffen, der mit spezialisierten Juristen für den Einzelfall abgesteckt und ausgehandelt werden kann.
Individuelle Beratung ist geboten!
Sie wollen weder unerwartet um ihren hart erarbeiteten Status gebracht werden noch ihre große Liebe irgendwann nur noch ohne Augenkontakt vor Gericht oder in Begleitung eines Anwalts sehen? Spezialisierte Anwälte beraten sie im Voraus und so können sie und ihre bessere Hälfte für den bestenfalls nie eintretenden Fall einer Trennung vorsorgen. Geleiten Sie einander in geteilter Verantwortung zu größtmöglicher Selbstständigkeit in und nach der Beziehung.