Der Ehegattenunterhalt
Die Meldungen darüber, dass in Deutschland nahezu jede zweite Ehe geschieden wird, sind allseits bekannt. Wenn Sie nicht persönlich eine Ehe eingehen wollen oder sich in einer Ehe befinden, sind diese Nachrichten für Sie auch eher abstrakter Natur.
Anders indes verhält es sich ebenso für die Menschen, die sich tatsächlich von Ihrem Ehepartner getrennt haben bzw. sich noch in der Trennungsphase befinden. Da gilt es, bis zum Ausspruch der Scheidung vieles zu regeln, allen voran die finanziellen Aspekte.
Ehegattenunterhalt schon ab Trennung zu zahlen
Gerade, wenn Sie ein großes Vermögen besitzen oder ein hohes Einkommen haben, besteht bereits vor der Trennung von Ihrem Ehegatten die Notwendigkeit, Ihr Vermögen zu retten und Vorkehrungen zum Erhalt zu treffen. Dazu gehört unweigerlich auch die Frage nach dem Ehegattenunterhalt, der bereits ab Trennung als Trennungs- und nach Ausspruch der Scheidung als Nachehelichen-Unterhalt zu zahlen ist. Grundlage für die Berechnung des Unterhaltes ist immer das Einkommen beider Eheleute. Liegt allerdings Ihr Einkommen über dem Maß des Normalen, dann kann das Familiengericht einen Ihrer bisherigen finanziellen Lebenssituation angemessenen Ehegattenunterhaltsbetrag festsetzen, natürlich mit Obergrenzen
Beratung durch erfahrenen Anwalt unverzichtbar
Dass dies nicht immer im Sinne des zahlenden Ehegatten ist, ist sicher verständlich. Daher der Rat an Sie: Schließen Sie mit Ihrem Noch-Ehegatten einen Ehevertrag ab und regeln Sie den Ehegattenunterhalt selbst, bevor es das Gericht bzw. die Anwälte tun. Denn für das Gericht ist der Inhalt eines Ehevertrages bindend, sollten nicht sittenwidrige Passagen darin enthalten sein. Um dem vorzubeugen, lassen Sie sich vor allen Dingen umfassend durch einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt beraten, bevor Sie mit Ihrem Partner zu einem Notar gehen und dort den Ehevertrag abschließen, in dem Sie im Übrigen auch Fragen zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinn abschließend klären können.