Zum Inhalt springen
Ehevertrag.netRatgeber zu Ehevertrag, Güterstand und Scheidung

Themenbereich

Unterhalt

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt – Ansprüche, Berechnung und die Düsseldorfer Tabelle erklärt.

Unterhaltsrecht gehört zu den komplexesten Bereichen des deutschen Familienrechts. Es regelt, wer nach einer Trennung oder Scheidung finanzielle Leistungen an wen erbringen muss – und unter welchen Voraussetzungen. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen dem Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Während des Getrenntlebens hat ein wirtschaftlich schwächerer Ehegatte nach § 1361 BGB Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ziel ist die Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards. Nach der Scheidung gilt das Prinzip der Eigenverantwortung: Nachehelicher Unterhalt wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, etwa bei Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit.

Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als wichtigstes Orientierungsinstrument dient die Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert wird und Mindestunterhaltssätze definiert.

  • Trennungsunterhalt: Anspruch ab dem Zeitpunkt der Trennung
  • Nachehelicher Unterhalt: nur unter gesetzlich definierten Voraussetzungen
  • Kindesunterhalt: richtet sich nach Einkommen und Düsseldorfer Tabelle
  • Unterhaltsvorausszahlung durch Jugendamt möglich

Unterhaltsansprüche können im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Ehevertrags einvernehmlich geregelt werden, sofern dabei keine sittenwidrigen Benachteiligungen entstehen.

Trennungsunterhalt: Anspruch, Höhe und Dauer

Trennungsunterhalt: Anspruch, Höhe und Dauer

Der Trennungsunterhalt sichert den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner zwischen Trennung und Scheidung ab und ist in § 1361 BGB geregelt. Wer einen Anspruch hat, wie di…