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Partnerschaft

Rechtliche Absicherung ohne Trauschein, Partnerschaftsvertrag und Eheberatung – für unverheiratete Paare und Ehepaare in der Krise.

Nicht jede Partnerschaft endet in einer Ehe – und nicht jede Ehe ist krisenfrei. Für unverheiratete Paare bietet das deutsche Recht kaum automatischen Schutz: Ohne Trauschein gelten weder gesetzlicher Zugewinnausgleich noch Erbrecht noch Unterhaltsansprüche. Ein Partnerschaftsvertrag kann diese Lücken schließen und individuelle Regelungen zu Vermögen, Haushaltskosten und Haftung festhalten.

Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare

Ein Partnerschaftsvertrag ist formlos möglich, für bestimmte Klauseln – etwa zur Immobilie – empfiehlt sich jedoch notarielle Beurkundung. Typische Inhalte sind die Aufteilung gemeinsamer Ausgaben, der Umgang mit gemeinsam erworbenen Vermögenswerten und Regelungen für den Fall der Trennung. Trotz aller Sorgfalt: Ein Partnerschaftsvertrag ersetzt nicht die Absicherung durch eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.

Eheberatung als präventive Maßnahme

Eheberatung oder Paartherapie wird oft erst in der Krise gesucht – dabei kann sie auch präventiv wertvolle Dienste leisten. Konflikte frühzeitig anzugehen, Kommunikationsmuster zu verbessern und gemeinsame Ziele zu definieren, stärkt die Partnerschaft langfristig. Institutionen wie die Caritas, die Diakonie oder kommunale Beratungsstellen bieten häufig kostenfreie oder kostengünstige Angebote.

  • Ohne Trauschein: kein gesetzlicher Schutz bei Trennung oder Tod
  • Partnerschaftsvertrag schafft individuelle Absicherung
  • Notarielle Beurkundung bei Immobilien oder größeren Vermögen empfehlenswert
  • Eheberatung: präventiv und krisenbegleitend verfügbar