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Ehevertrag Kosten: Notargebühren mit Rechenbeispielen

Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach dem GNotKG und hängen vor allem vom gemeinsamen Vermögen der Eheleute ab. Mit konkreten Rechenbeispielen zeigen wir, was Paare mit geringem, mittlerem und hohem Vermögen für die notarielle Beurkundung kalkulieren sollten. Neben den reinen Notargebühren können weitere Positionen wie anwaltliche Beratung oder Registergebühren hinzukommen.

Redaktion Ehevertrag.net ·

Ehevertrag Kosten: Notargebühren mit Rechenbeispielen

Ein Ehevertrag schützt beide Partner – doch bevor es zur Unterschrift kommt, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Was wird das kosten? Die gute Nachricht ist, dass die Ehevertrag Kosten in Deutschland gesetzlich geregelt sind und sich gut im Voraus abschätzen lassen. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das verbindliche Gebührentabellen vorschreibt. Willkürliche Preise eines einzelnen Notars sind damit ausgeschlossen. Dennoch variiert die tatsächliche Rechnung erheblich – je nach Vermögen der Eheleute und dem Umfang der getroffenen Regelungen.

Dieser Artikel erklärt, wie sich die Notargebühren beim Ehevertrag zusammensetzen, welche Faktoren den Geschäftswert bestimmen und was Sie anhand konkreter Zahlenbeispiele für Ihren eigenen Fall erwarten können. Am Ende erhalten Sie außerdem einen Überblick über zusätzliche Kostenpositionen, die beim Abschluss eines Ehevertrags anfallen können.

Warum der Ehevertrag notariell beurkundet werden muss

Ein Ehevertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Das schreibt § 1410 BGB zwingend vor. Beide Eheleute oder Verlobten müssen gleichzeitig beim Notar erscheinen; Vertretung ist zulässig. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor. Diese Formvorschrift dient dem Schutz beider Parteien: Wer einen Ehevertrag unterschreibt, soll über die Tragweite der Regelungen vollständig aufgeklärt sein. Ein schriftlicher Vertrag ohne notarielle Beurkundung – etwa ein handgeschriebenes Dokument oder eine einfache Privatvereinbarung – ist rechtlich wirkungslos.

Wer mehr über den grundsätzlichen Sinn und die Inhalte eines Ehevertrags erfahren möchte, findet im Beitrag Was ist ein Ehevertrag? Inhalt, Form und Sinn eine ausführliche Einführung. Die Pflicht zur notariellen Beurkundung bedeutet gleichzeitig, dass die entstehenden Gebühren nach dem GNotKG fest kalkulierbar sind – der Notar darf weder unter- noch überbieten.

Wie berechnen sich die Notargebühren? Das GNotKG im Überblick

Die Notargebühren für einen Ehevertrag richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert entspricht vereinfacht gesagt dem Nettovermögen beider Eheleute zum Zeitpunkt der Beurkundung – also dem Gesamtvermögen abzüglich der Schulden. Maßgeblich ist § 100 GNotKG in Verbindung mit der Gebührentabelle B des Gesetzes. Der Notar ermittelt den Geschäftswert auf Basis der Angaben beider Parteien. Unrichtige Wertangaben berühren die Wirksamkeit nicht, können aber zu einer Nachberechnung der Kosten führen.

Aus dem Geschäftswert ergibt sich eine sogenannte einfache Gebühr (1,0-Gebühr). Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt nach Nr. 21100 KV GNotKG eine 2,0-fache Gebühr an. Hinzu kommen Auslagen für Schreibausfertigungen, Porto und Telekommunikation. Auf alle Positionen wird schließlich die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % aufgeschlagen.

Geschäftswert: Was zählt dazu?

Zum Vermögen, das in den Geschäftswert einfließt, gehören typischerweise:

  • Immobilien (Verkehrswert abzüglich Restschuld)
  • Bankguthaben und Sparvermögen
  • Wertpapiere und Fonds
  • Betriebsvermögen und Unternehmensanteile
  • Fahrzeuge, Kunstgegenstände und sonstige Sachwerte
  • Rentenanwartschaften (in bestimmten Konstellationen)

Schulden wie Hypotheken, Verbraucherkredite oder Studiendarlehen werden abgezogen. Allerdings werden Verbindlichkeiten nach § 100 Abs. 1 GNotKG nur bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen – und zwar für jeden Ehegatten gesondert. Wer also ein Haus im Wert von 300.000 Euro mit einer Restschuld von 250.000 Euro besitzt, wird mit mindestens 150.000 Euro angesetzt. Vermögenswerte, die erst künftig erwartet und im Vertrag konkret benannt werden (etwa eine Erbschaft), fließen mit 30 Prozent ihres Werts ein (§ 100 Abs. 3 GNotKG).

Konkrete Rechenbeispiele: Was kostet der Ehevertrag wirklich?

Abstrakte Paragraphen helfen wenig bei der persönlichen Planung. Die folgenden Rechenbeispiele illustrieren, wie stark der Preis eines Ehevertrags vom Vermögen abhängt. Die Gebühren selbst sind gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich; Unterschiede ergeben sich nur aus dem Geschäftswert, dem Vertragsinhalt und den Auslagen. Die Beispiele rechnen mit der Gebührentabelle B des GNotKG, die durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nicht verändert wurde. Für eine verbindliche Kalkulation empfiehlt sich die Nutzung des Kostenrechners der zuständigen Notarkammer oder eine direkte Anfrage beim Notar.

Beispiel 1: Junges Paar mit geringem Vermögen (Geschäftswert 30.000 Euro)

Viele Paare heiraten in jungen Jahren mit wenig angespartem Vermögen. Beide zusammen verfügen über ein Vermögen von 30.000 Euro, das zugleich den Geschäftswert bildet. Auf Basis der Gebührentabelle B des GNotKG ergibt sich bei diesem Wert eine 2,0-fache Beurkundungsgebühr. Als unverbindliche Orientierung:

  • Beurkundungsgebühr (2,0 × 125,00 Euro): 250,00 Euro
  • Auslagen (Pauschale): ca. 20,00 Euro
  • Zwischensumme netto: ca. 270,00 Euro
  • 19 % USt.: ca. 51,30 Euro
  • Gesamtkosten: rund 320 Euro

Dieser Betrag liegt deutlich unter dem, was viele Paare befürchten. Für ein einfaches Vermögensverhältnis mit Gütertrennung als einzigem Regelungsinhalt ist dieser Rahmen realistisch.

Beispiel 2: Paar mit Eigenheim (Geschäftswert 250.000 Euro)

Ein Paar besitzt gemeinsam eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von 350.000 Euro und einer Restschuld von 150.000 Euro sowie weiteres Vermögen von 50.000 Euro. Der Nettowert beträgt 250.000 Euro; die Restschuld liegt unter der Hälfte des Vermögens und wird deshalb voll abgezogen. Als unverbindliche Orientierung auf Basis der aktuellen Gebührentabelle B:

  • Beurkundungsgebühr (2,0 × 535,00 Euro): 1.070,00 Euro
  • Auslagen (Pauschale): ca. 20,00 Euro
  • Zwischensumme netto: ca. 1.090,00 Euro
  • 19 % USt.: ca. 207,10 Euro
  • Gesamtkosten: rund 1.300 Euro

Beispiel 3: Unternehmer mit hohem Vermögen (Geschäftswert 1.000.000 Euro)

Verfügt ein Ehepaar über erhebliches Betriebsvermögen, Immobilien und Kapitalanlagen in Höhe von netto einer Million Euro, verändert sich die Gebührenrechnung deutlich. Als unverbindliche Orientierung auf Basis der aktuellen Gebührentabelle B:

  • Beurkundungsgebühr (2,0 × 1.735,00 Euro): 3.470,00 Euro
  • Auslagen: ca. 50,00 Euro
  • Zwischensumme netto: ca. 3.520,00 Euro
  • 19 % USt.: ca. 668,80 Euro
  • Gesamtkosten: rund 4.190 Euro

Bei Unternehmern mit Betriebsvermögen empfiehlt sich zudem die anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht im Vorfeld, um den Vertrag inhaltlich optimal zu gestalten. Die Kosten für diese Beratung kommen zu den Notargebühren hinzu.

Wichtiger Hinweis: Die hier genannten Beträge sind gerundete Näherungswerte und dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Der exakte Betrag hängt vom individuellen Geschäftswert, dem konkreten Vertragsinhalt und möglichen Vollzugshandlungen ab. Für eine verbindliche Kostenauskunft empfiehlt sich der Kostenrechner der zuständigen Notarkammer oder eine direkte Anfrage beim Notar Ihrer Wahl – eine unverbindliche Vorab-Auskunft ist in der Regel kostenlos.

Weitere Kostenfaktoren: Was neben den Notargebühren anfällt

Die reine Beurkundungsgebühr ist oft nur ein Teil der Gesamtkosten. Je nach Situation und Vertragsinhalt können weitere Positionen hinzukommen, die in der ersten Kalkulation häufig übersehen werden.

Anwaltliche Beratung vor der Beurkundung

Der Notar ist zur neutralen Belehrung beider Parteien verpflichtet, darf aber keine einseitige Rechtsberatung erteilen. Wer sicherstellen möchte, dass der Ehevertrag die eigenen Interessen bestmöglich berücksichtigt, sollte vorab einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Dessen Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Für eine umfassende Erstberatung und Vertragsprüfung sind je nach Komplexität Kosten zwischen 300 und 1.500 Euro nicht unüblich.

Entwurfskosten und Zusatzleistungen des Notars

Viele Notare erstellen auf Wunsch einen Vertragsentwurf, bevor der Beurkundungstermin stattfindet. Dieser Entwurf gibt beiden Parteien die Möglichkeit, die Regelungen in Ruhe zu prüfen. Die Kosten für den Entwurf werden in der Regel auf die spätere Beurkundungsgebühr angerechnet. Fragen Sie beim Notar ausdrücklich nach, wie dieser mit Entwurfskosten verfährt.

Dolmetscherkosten

Hat ein Ehepartner keine ausreichenden Deutschkenntnisse, muss ein vereidigter Dolmetscher beim Beurkundungstermin anwesend sein. Die Kosten dafür trägt das Paar selbst und betragen je nach Sprache und Dauer des Termins üblicherweise 100 bis 400 Euro zusätzlich.

Lohnt sich ein Ehevertrag trotz der Kosten?

Die Frage nach dem finanziellen Aufwand sollte immer im Verhältnis zu den möglichen Folgen ohne Ehevertrag gesehen werden. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ein Scheidungsfall zu komplizierten Vermögensauseinandersetzungen führen, die weit mehr als die einmaligen Notargebühren kosten – sowohl finanziell als auch emotional. Scheidungsfolgenvereinbarungen, die erst während eines laufenden Verfahrens getroffen werden, sind oft teurer und konfliktreicher als ein vorausschauend gestalteter Ehevertrag.

Besonders relevant ist dies, wenn einer der Partner ein Unternehmen besitzt, Erbschaften erwartet oder aus einem früheren Verhältnis Kinder mitbringt. In diesen Konstellationen kann schon ein einfacher Ehevertrag mit Gütertrennung erheblichen wirtschaftlichen Schaden abwenden. Einen ersten Überblick über gängige Klauseln und die Frage, warum vorgefertigte Muster oft nicht ausreichen, bietet unser Beitrag Ehevertrag-Muster: Klauseln und warum Vorlagen nicht reichen.

Letztlich gilt: Der Ehevertrag ist eine Investition in Planungssicherheit. Wer die Kosten der Beurkundung mit dem potenziellen finanziellen Risiko eines ungeregelten Scheidungsverfahrens abwägt, wird in den meisten Fällen feststellen, dass sich der Aufwand lohnt.

Häufige Missverständnisse rund um die Ehevertrag Kosten

Rund um die Kosten eines Ehevertrags halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Die folgende Übersicht räumt mit den häufigsten davon auf:

  • „Der Notar kann den Preis frei festlegen." – Falsch. Die Gebühren sind durch das GNotKG gesetzlich vorgeschrieben. Kein Notar darf höhere oder niedrigere Gebühren verlangen.
  • „Ein einfacher Ehevertrag kostet immer dasselbe." – Falsch. Der Geschäftswert, also das Vermögen der Eheleute, ist entscheidend. Gleicher Inhalt, unterschiedliches Vermögen – unterschiedliche Kosten.
  • „Man spart Kosten, wenn man eine Vorlage aus dem Internet verwendet." – Falsch. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag unwirksam, unabhängig davon, wie sorgfältig er formuliert ist.
  • „Die Kosten teilen sich auf beide Partner auf." – Das ist Vereinbarungssache. Gesetzlich schuldet das Paar dem Notar die Gebühren gesamtschuldnerisch, d. h. jeder haftet für die volle Summe.
  • „Wer wenig verdient, kann sich keinen Ehevertrag leisten." – Die Gebühren richten sich nach dem Vermögen. Bei geringem Vermögen bleiben die Notarkosten entsprechend überschaubar, bei 30.000 Euro etwa bei rund 320 Euro.

Ein letzter praktischer Tipp: Holen Sie vor dem Beurkundungstermin beim Notar eine schriftliche Kostenschätzung ein. Seriöse Notare geben diese gerne und kostenlos. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der abschließenden Rechnung.

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Ehevertrag beim Notar ungefähr?

Die Kosten hängen vom gemeinsamen Nettovermögen der Eheleute ab. Bei einem Vermögen von 30.000 Euro (Mindestwert) belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 400 bis 500 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Vermögen von 250.000 Euro sind es typischerweise 1.400 bis 1.700 Euro, bei einer Million Euro etwa 5.000 bis 5.500 Euro. Diese Beträge sind Orientierungswerte; für eine genaue Zahl sollte man einen Notar direkt ansprechen.

Nach welchem Gesetz berechnen sich die Notargebühren für einen Ehevertrag?

Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es schreibt eine verbindliche Gebührentabelle vor, aus der sich anhand des sogenannten Geschäftswerts die anfallenden Gebühren ablesen lassen. Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt nach Nr. 21200 KV GNotKG eine 2,0-fache Gebühr an. Kein Notar darf von diesen gesetzlich festgelegten Sätzen abweichen.

Was ist der Geschäftswert beim Ehevertrag und wie wird er berechnet?

Der Geschäftswert entspricht dem Nettovermögen beider Eheleute, also dem Gesamtvermögen abzüglich aller Schulden. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Betriebsvermögen und Sachwerte. Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder Verbraucherkredite werden abgezogen. Der gesetzliche Mindestwert beträgt 30.000 Euro.

Kann ich einen Ehevertrag ohne Notar schließen, um Kosten zu sparen?

Nein. § 1410 BGB schreibt die notarielle Beurkundung zwingend vor. Ein Ehevertrag, der nur schriftlich oder mündlich geschlossen wird – etwa anhand einer Vorlage aus dem Internet –, ist rechtlich vollständig unwirksam. Die Notargebühren lassen sich daher nicht umgehen.

Welche zusätzlichen Kosten können neben den Notargebühren entstehen?

Neben der eigentlichen Beurkundungsgebühr können Kosten für eine anwaltliche Vorberatung (300 bis 1.500 Euro), die Eintragung ins Güterrechtsregister (0,5-fache Gebühr nach GNotKG) sowie Dolmetscherkosten bei fehlenden Deutschkenntnissen anfallen. Für Ausfertigungen und Porto erhebt der Notar eine gesetzlich geregelte Auslagenpauschale. Auf alle Positionen wird Mehrwertsteuer berechnet.

Wer zahlt die Notargebühren für den Ehevertrag – Braut oder Bräutigam?

Gegenüber dem Notar haften beide Eheleute als Gesamtschuldner, d. h. jeder ist für die gesamte Summe verantwortlich. Wie die Kosten intern zwischen den Partnern aufgeteilt werden, ist reine Vereinbarungssache. Häufig teilen Paare die Kosten gleichmäßig.

Lohnt sich ein Ehevertrag finanziell gesehen?

In vielen Fällen ja. Die einmaligen Notarkosten stehen in keinem Verhältnis zu den potenziellen Kosten eines ungeregelten Scheidungsverfahrens, das oft jahrelang dauert und hohe Anwalts- sowie Gerichtskosten verursacht. Besonders bei Unternehmern, Selbstständigen oder Paaren mit deutlich unterschiedlichem Vermögen kann ein Ehevertrag erheblichen wirtschaftlichen Schaden verhindern.

Kann der Notar eine kostenlose Vorab-Auskunft über die zu erwartenden Gebühren geben?

Ja. Die meisten Notare erteilen auf Anfrage eine unverbindliche und kostenlose Kostenschätzung, sobald der ungefähre Geschäftswert bekannt ist. Es empfiehlt sich, diese Schätzung vor dem eigentlichen Beurkundungstermin schriftlich einzuholen, um die anfallenden Ehevertrag Kosten realistisch planen zu können.